Mit dem Auto nach Marokko // grüne Versicherung

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die grüne versicherungskarte ist mittlerweile weiß

Die grüne Versicherungskarte , mal eben beantragen- oder auch nicht.

Wenn man bei der LVM versichert ist, scheint das Vorhaben, mal eben eine Grüne Versicherungskarte zu beantragen, die Marokko inkludiert, ein Problem darzustellen.

Es ist 5 Wochen vor Abfahrt und 6 Wochen vor Grenzübertritt Spanien – Marokko. Die Planung geht bisher easy-peasy und ich mache mir nicht all zu viele Gedanken. Bis zur Fähre ist die Reise quasi ein Heimspiel und innerhalb der EU bedarf so eine Reise keiner Planung. Einfach reinsetzen, losfahren. Geht es um außereuropäische Grenzübertritte sieht das ganze schon anders aus. Diverse Papiere für Hund, Mensch und Fahrzeug müssen parat liegen, sonst kann es teuer werden.

Fahren in Marokko nur mit teurer Grenzpolice oder Grüner Versicherungskarte

Nach Erzählungen von Freunden und Bekannten kann Marokko für Unwissende recht teuer werden. Es wird der Respekt vor dem Unbekannten oft ausgenutzt und so hilft eine ausreichende Vorbereitung potenziellen Kontrollen ruhig entgegen zu schauen. Denn eine grüne Versicherungskarte oder eine Grenzpolice ist in Marokko gesetzlich vorgeschrieben.

Ähnlich wie die Grenzversicherung wird diese Haftpflichtversicherung benötigt, wenn Sie als EU-Bürger in ein Land reisen, welches nicht Mitglied in der EU ist oder für das die Grüne Versicherungskarte nicht gültig ist.
Bitte prüfen Sie, ob das Reiseland auf Ihrer Grünen Karte freigegeben ist. Denn eine internationale Fahrzeugversicherung ist z. B. oft auch für Reisen in die Türkei oder nach Marokko erforderlich, wenn Sie von Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat starten.

http://grenzversicherung.eu
grenzpolice.eu
teure Verischerungen sind an Grenzen oder auch schon in Deutschland abschließbar. Grob 400€ kostet mich mein T4 im ganzen Jahr!
Die Suche nach einer Versicherung mit grüner Versicherungskarte für Marokko

Es ist recht undurchsichtig, welche Versicherung denn nun in Marokko versichert. Laut eines Abkommens von 1965 haben sich mehrere Länder zu einem Abkommen zusammengeschlossen, damit die extra Versicherungen (Grenzpolicen) eben nicht zusätzlich abgeschlossen werden müssen.
Die als „grüne Karte“ bekannte Versicherungskarte ging aus dieser Zeit hervor und verdankt ihren umgangssprachlichen Namen ihrer damaligen grünen Farbe. Seit 2021 ist sie aber schwarz-weiß und heißt eigentlich auch „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ kurz IVK.

Manche Länder werden von verschiedenen Versicherungen jedoch ausgeschlossen, da sie dort z.B keinen direkten Vertreter vor Ort haben, um den Schaden abzuwickeln. Dies leuchtete mir vorher nicht ein und ich telefonierte mit viel Frust blind herum. (Foren lesen und Bekannte Fragen sollte hier Licht ins Dunkle bringen)

Vorsicht auch bei Reisen nach Spanien & Italien!

Zur Einreise wird hier keine grüne Karte verlangt, im Falle eines Unfalls wird diese allerdings verlangt. Dies war mir ebenfalls neu und auf meiner 6 monatigen Spanienreise zum Glück auch nicht durch learning-by-doing aufgefallen.

zurück zur Planung für Marokko..

Nach 3 Tagen Recherche komme ich auf 3 verschiedene Meinungen. Laut beratung.de wird die grüne Versicherungskarte in Marokko sowieso nicht anerkannt und eine Grenzpolice bei Ankunft abgeschlossen werden muss. Auf anderen Seiten wird jedoch davon gesprochen, dass Marokko dem Abkommen beigetreten ist. Ja was denn nun?
Anders äußert sich die Allianz in einem Beitrag, dass diese in Marokko versichern würden & MA also auf der Karte nicht durchgestrichen ist, dazu müsste Marokko ja dem Abkommen beigetreten sein oder verkaufen die Versicherungen uns hier wertloses Papier? Noch anders äußert sich die ÖAMTC, wo von einer Großen Versicherungskarte gesprochen wird, die für einen gewissen Zeitraum für das entsprechende Land gültig ist. (So auch der Plan meiner jetzigen LVM Versicherung)

Nach Angaben von Wikipedia, ist das Council of Bureaux verantwortlich für das Abkommen. Recherchieren wir doch mal, ob es ein solches überhaupt gibt. Die Website sieht meines Erachtens etwas unseriös aus, aber es gibt sie hier: council of Bureaux .
Ein Auszug aus dem Versicherungsmagazin fasst dazu zusammen:

Council of Bureaux (CoB)
Nicht eingetragene Dachorganisation des Systems Grüne Karte mit Sitz in London, die sich aus den 47 Büros Grüne Karte e.V. zusammensetzt und unter der Schirmherrschaft des Unterausschusses für Straßenverkehr des Binnenverkehrsausschusses der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen steht (Stand Juni 2015). Der Council of Bureaux hat die Aufgabe, alle Maßnahmen und Initiativen zu ergreifen, um die erfolgreiche Umsetzung der UNO-Empfehlung Nr. 5 zu gewährleisten. Gleichzeitig wacht er über die Einhaltung der Abkommen.
Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg

Versicherungsmagazin

Dort werden auch die einzelnen Daten der Abkommensparteien aufgeführt; unter Anderem die
„Le Bureau Central Marocain d’Assurance BCMA est l’organisme officiel au Maroc, chargé de la gestion du système de la Carte Internationale d’Assurance « Carte Verte ».“
auch BCMA genannt.

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Erfolg! Etwas Klarheit

Endlich habe ich gefunden, was ich gesucht habe. Nämlich eine mehr oder weniger verlässliche Quelle, dass Marokko wirklich dem Abkommen angehört! Unter https://bcma.ma/ kannst Du (mittels Translate oder mit Französischkenntnissen) alles dazu erfahren.
ich schweife ab.

Article 121 : Satisfont à l’obligation d’assurance les personnes résidant à l’étranger qui font pénétrer au Maroc un véhicule qui n’y est pas immatriculé, lorsqu’elles sont munies :
• D’une carte internationale d’assurance dite ” carte verte ” en état de validité et incluant le Maroc dans sa garantie.

Artikel 121: Personen mit Wohnsitz im Ausland, die ein dort nicht zugelassenes Fahrzeug nach Marokko bringen, erfüllen die Versicherungspflicht, wenn sie ausgestattet sind mit: Eine internationale Versicherungskarte namens „Green Card“ ist gültig und schließt Marokko in ihre Garantie ein


Für alle die es genau wisen wollen: Gesetz Nr. 17-99 über das Versicherungsgesetzbuch. Dahir Nr. 1-02-238 vom 25. Rejeb 1423 (3. Oktober 2002) zur Verkündung des Gesetzes Nr. 17-99 über das Versicherungsgesetzbuch (B.O. Nr. 5054 vom 07.11.2002).


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